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   BGH, 11.07.1985 - X ZB 26/84   

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https://dejure.org/1985,365
BGH, 11.07.1985 - X ZB 26/84 (https://dejure.org/1985,365)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1985 - X ZB 26/84 (https://dejure.org/1985,365)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1985 - X ZB 26/84 (https://dejure.org/1985,365)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wahl der Patentkategorie - Neuheit einer bei der Herstellung von Legierungen einzuhaltenden "Einstellungsregel" - Unerkannte Einhaltung einer "Einstellungsregel", bevor diese patentiert werden soll - Verfahren zur Herstellung an sich bekannter borhaltiger Stähle mit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG (1981) § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1
    "borhaltige Stähle"; Stand der Technik

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 95, 295
  • NJW 1986, 1614
  • MDR 1986, 492
  • GRUR 1986, 163
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.02.1966 - Ia ZB 26/64

    Chemisches Analogieverfahren

    Auszug aus BGH, 11.07.1985 - X ZB 26/84
    Die Rechtsbeschwerde weist zwar mit Recht darauf hin, daß der angemeldete Anspruch 1 eine Reihe von Erzeugnismerkmalen enthält; sie übersieht dabei jedoch, daß jedes Herstellungsverfahren im Patentanspruch dadurch zu kennzeichnen ist, daß aus näher bezeichneten Ausgangsstoffen mittels näher bezeichneter Verfahrensweise näher bezeichnete Erzeugnisse erhalten werden (vgl. BGHZ 45, 102, 107 [BGH 03.02.1966 - Ia ZB 26/64] - Appetitzügler T).
  • BGH, 24.06.1982 - X ZB 6/81

    Abgrenzung der Erfindung gegenüber dem Stand der Technik - Patentierung von

    Auszug aus BGH, 11.07.1985 - X ZB 26/84
    Die Erteilung des Patents auf den Gegenstand des angemeldeten Anspruchs 1 würde dazu führen, zugunsten der Anmelderin Verfahren zu schützen, die von anderen schon vor dem Prioritätszeitpunkt angewendet worden sind und somit zum vorbekannten Stand der Technik gehören (vgl. BGH GRUR 1982, 610, 611 - Langzeitstabilisierung).
  • BGH, 29.11.1966 - Ia ZR 11/63

    Mehrschichtplatte aus Abfallholz und Spänen - Frage der Offenbarung - Unrichtige

    Auszug aus BGH, 11.07.1985 - X ZB 26/84
    Stehen dem Anmelder nach Art und Umfang der offenbarten technischen Lehre verschiedene Möglichkeiten offen, so kann er die Kategorie, die er wünscht, festlegen (BGH GRUR 1967, 241 - Mehrschichtplatte aus Abfallholz und Spänen).
  • BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00

    "blasenfreie Gummibahn I"; Prüfungsmaßstab im Patentnichtigkeitsverfahren;

    Danach ist die Gummibahn als solche zwar vom Schutz des Streitpatents als unmittelbares Verfahrenserzeugnis erfaßt (§ 9 Nr. 3 PatG i.V.m. Art. 64 EPÜ), sie ist dagegen nicht Gegenstand des Patents (vgl. Senat BGHZ 95, 295, 298 - borhaltige Stähle).
  • BGH, 27.03.2018 - X ZB 18/16

    Feldmausbekämpfung

    Bei Herstellungsverfahren besteht die Lehre zum technischen Handeln in der Beschreibung der beiden eigentlichen Verfahrensmaßnahmen, nämlich der Wahl der Ausgangsstoffe und der Art der Einwirkung auf diese Stoffe (BGH, Beschluss vom 11. Juli 1985 - X ZB 26/84, BGHZ 95, 295, 296 f. = GRUR 1986, 163 - Borhaltige Stähle).

    Stehen dem Anmelder nach Art und Umfang der offenbarten technischen Lehre verschiedene Möglichkeiten offen, so kann er die Kategorie, die er wünscht, festlegen (BGH, Beschluss vom 11. Juli 1985 - X ZB 26/84, BGHZ 95, 295, 297 = GRUR 1986, 163 - Borhaltige Stähle).

  • BGH, 23.09.1991 - II ZR 135/90

    Haftung des Einmanngesellschafters im qualifizierten faktischen GmbH-Konzern -

    Der Allein- oder Mehrheitsgesellschafter einer GmbH, der gleichzeitig deren alleiniger Geschäftsführer ist und sich außerdem als Einzelkaufmann unternehmerisch betätigt, haftet grundsätzlich nach den Haftungsregeln im qualifizierten faktischen Konzern (Ergänzung zu BGHZ 95, 300 [BGH 11.07.1985 - X ZB 26/84] = NJW 1986, 188; BGHZ 107, 73 [BGH 23.02.1989 - I ZB 11/87] = NJW 1989, 1800).
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